ZUGÄNGLICHKEITSPOLITIK
Hornblowers Engagement für Barrierefreiheit
Hornblower hat sich verpflichtet, seine Produkte und Dienstleistungen für jeden zugänglich zu machen, auch für Menschen mit Behinderungen. Hornblower ist derzeit dabei, mehrere Initiativen umzusetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die folgenden:
- Konformität von www.hornblower.com mit den Web Content Accessibility Guidelines ("WCAG") 2.0/2.1 AA, veröffentlicht vom World Wide Web Consortium.
Bereitstellung eines Links zu den Zugänglichkeitsrichtlinien von Hornblower auf der Homepage www.hornblower.com, Aufforderung und Möglichkeit zur Einreichung von Feedback und Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Hornblower. - Änderung der Richtlinien zur Priorisierung von Fehlerkorrekturen im Bereich der Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass diese mit der gleichen Priorität behoben werden wie alle anderen gleichwertigen Funktionsverluste für Personen ohne Behinderungen.
- Beauftragung eines Beraters für die Zugänglichkeit von Websites mit der Durchführung einer jährlichen Bewertung der Zugänglichkeit von Websites und einer Prüfung von www.hornblower.com
- Jährliche Schulungen für das Personal für den Inhalt der Hornblower-Website und den technischen Support, um sicherzustellen, dass die Hornblower-Website den WCAG 2.0/2.1 AA entspricht.
Hornblower hat sich zum Ziel gesetzt, die Website www.hornblower.com zu verbessern und wird dies auch weiterhin tun . Bitte richten Sie alle Fragen oder Vorschläge zur Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Website an [email protected].

