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City Cruises PLC Beförderungsbedingungen

CITY CRUISES PLC BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Diese Beförderungsbedingungen (COC) gelten, wenn Sie direkt bei einem Drittanbieter (Verkäufer) gebucht haben, sei es als Teil einer Pauschalreise oder anderweitig, und wenn keine vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und City Cruises besteht. 

 

Der ausführende Beförderer ist City Cruises Plc und in Bezug auf Besichtigungen und Erlebnisse und City Cruises Poole Limited und City Cruises York Limited. In diesen Bedingungen bezieht sich "City Cruises", "wir", "uns", der Beförderer auf uns und "Sie", "Ihr", auf den Kunden.
Die COC gelten für unsere Sightseeing- und Event-Buchungen und Thamesjet-Kreuzfahrten und legen die Bedingungen fest, die das Verhältnis, die Verantwortlichkeiten und die Haftung zwischen dem Passagier und dem Beförderer regeln, und sind FÜR DIE PARTEIEN BINDEND.
Sightseeing umfasst unseren täglichen Liniendienst zwischen den Piers Westminster, Waterloo, Tower, Bankside und Greenwich, die Schiffe von City Cruises Poole, die von den Piers Poole und Swanage verkehren, und die Schiffe von City Cruises York, die von King's Staith Landing und Lendal Bridge Landing verkehren. Zu den Erlebnissen gehören alle Kreuzfahrten, bei denen Speisen, Getränke und Unterhaltung angeboten werden. Thamesjet umfasst unseren Hochgeschwindigkeits-Schlauchbootservice.

 

1. Ankunftsbedingungen NUR FÜR THAMESJET-Buchungen

1.1 Thamesjet behält sich das Recht vor, die Buchungszeit oder das Datum zu ändern, wenn die Mindestpassagierzahl dreißig Minuten vor der Abfahrt nicht erreicht wird.

1.2 Die Passagiere sollten sich mindestens 30 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt am Einschiffungssteg einfinden. Andernfalls kann es sein, dass wir Sie nicht an Bord lassen können. Bei Verspätung einer geplanten Abfahrt haben Sie keinen Anspruch auf eine Umbuchung oder Erstattung.

 

2. Fahrkarten - Allgemein 

2.1 Ihr Ticket ist nur für die gebuchte Veranstaltung gültig.

2.2 Sie müssen im Besitz eines gültigen und vollständig bezahlten Fahrscheins in Papierform oder eines elektronischen Fahrscheins sein, der für die betreffende Fahrt zur Einsichtnahme bereitliegt. Sie müssen es gemäß diesen Bedingungen verwenden und es muss vor dem Einschiffen abgegeben werden oder sichtbar sein und mit einem elektronischen Gerät gescannt werden können.

2.3 Fahrkarten können nur von der Person benutzt werden, für die sie gekauft oder auf die sie ausgestellt wurden. Die Fahrkarten werden mit einem Strichcode versehen und vor dem Einsteigen gescannt. Daher sind Fahrkarten, die kopiert, weiterverkauft oder zur weiteren Verwendung weitergegeben werden, ungültig.

2.4 Wenn Fahrscheine für Fahrten mit mehr als einem Betreiber erhältlich sind, gelten für jeden Teil Ihrer Reise die Bedingungen des Betreibers, dessen Dienste Sie in Anspruch nehmen. Die Bedingungen von Drittanbietern sind auf Anfrage erhältlich.

2.5 Sie müssen Ihren Fahrschein während der Fahrt jederzeit zur Kontrolle bereithalten und ihn auf Verlangen eines Mitglieds unseres Fahrpersonals, eines Polizeibeamten oder einer anderen befugten Person zur Überprüfung aushändigen.

2.6 Ihr Fahrschein ist ungültig, wenn Sie außerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Fahrscheins oder vor oder nach der Gültigkeitsdauer reisen möchten. Unter diesen Umständen kann von Ihnen die Zahlung eines zusätzlichen Fahrpreises verlangt werden. Wir werden Ihnen die Beförderung verweigern oder Sie auffordern, von Bord zu gehen, wenn Sie den Zuschlag nicht zahlen.

 

2.7 Besichtigungen

a) Sie können an Bord eines unserer Ausflugsschiffe gehen, sofern Sie eine gültige Fahrkarte haben, die für Ihre Fahrt zur Verfügung steht. Unsere Sightseeing-Dienste sind oft sehr gut besucht, so dass wir nicht garantieren können, Ihnen einen Sitzplatz oder überhaupt einen Platz auf einem bestimmten Schiff oder einer bestimmten Fahrt zu geben.

b) Kinder unter fünf Jahren können unentgeltlich reisen, sofern sie vom Inhaber eines Fahrscheins begleitet werden und keinen Sitzplatz unter Ausschluss eines voll zahlenden Kunden belegen. Diese Möglichkeit ist auf maximal drei Kinder pro Fahrkarteninhaber begrenzt. Kinder im Alter von 5 (fünf) bis einschließlich 15 (fünfzehn) Jahren können zum Kindertarif reisen, außer auf Strecken, auf denen keine Kindertarife angeboten werden.

c) Andere Tiere als Blinden- oder Hörhunde sind auf unseren Ausflugs- und Erlebnisschiffen nicht erlaubt, außer auf den Schiffen von City Cruises Poole, die von Poole und Swanage Piers aus verkehren, und den Schiffen von City Cruises York, die von King's Staith Landing und Lendal Bridge Landing aus verkehren.

 

2.8 Erlebnisse

a) Fahrscheine für "Erlebnis"-Produkte gelten für bestimmte Fahrten, und ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht garantieren können, dass ein bestimmter Dienst durchgeführt wird, stellt ein gültiger Fahrschein sicher, dass es Platz für die angemeldeten Fahrgäste gibt. Sollten wir in Ausnahmefällen aus unvorhergesehenen Gründen einen Dienst nicht durchführen können, werden wir Sie so früh wie möglich kontaktieren.

b) Einige "Erlebnis"-Kreuzfahrten sind nur für Erwachsene zugänglich. Preise und Alterskategorien können von Produkt zu Produkt variieren. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Website.

 

2.9 Kombi-Tickets

a) Alle von City Cruises ausgestellten Tickets, die Attraktionen von Drittanbietern beinhalten, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Attraktionsanbieters. City Cruises übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Leistung oder die Bereitstellung der Attraktion, die es als Vertreter des Attraktionsanbieters verkauft.

 

3. Ersatztickets, Erstattung und Entschädigung

3.1 Wenn Ihr Ticket verloren gegangen ist, beschädigt wurde oder nicht mehr gelesen werden kann, müssen Sie sich an den Verkäufer wenden.

3.2 Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, die sich daraus ergeben, dass wir eine angekündigte Dienstleistung nicht oder nur mit Verzögerung erbringen, aus welchem Grund auch immer. Unter diesen Umständen müssen Sie Ihren Verkäufer kontaktieren.

3.3 City Cruises nimmt keine Rückerstattung vor. Sie müssen Ihren Verkäufer kontaktieren.

 

4. Neuplanung

4.1 Besichtigungen

a) Die Fahrkarten können bis einschließlich des Reisetages (Montag bis Sonntag, vor 17:30 Uhr) kostenlos umgebucht werden.

 

4.2 Erlebnisse

a) Alle angebotenen "Erlebnis"-Produkte basieren auf dem Kauf von Tickets für bestimmte Daten und Zeiten. Buchungen für weniger als zehn Personen können unter Einhaltung einer Frist von drei Arbeitstagen geändert werden.

Die Arbeitstage beziehen sich auf die Verfügbarkeit des Büropersonals und nicht auf die Betriebstage, die das ganze Jahr über verlängert werden.

b) Buchungen für elf bis zwanzig Personen können unter Einhaltung einer Frist von mindestens vierzehn Arbeitstagen geändert werden.

c) Buchungen für einundzwanzig bis fünfundfünfzig Personen können geändert werden, wenn sie mindestens achtundzwanzig Arbeitstage vorher angekündigt werden.

d) Buchungen für mehr als sechsundfünfzig Personen können geändert werden, sofern sie mindestens 56 Arbeitstage im Voraus angekündigt werden.

 

4.3 Thamesjet

a) Buchungen für eine bis vier Personen können mit einer Frist von drei Arbeitstagen vor dem Reisedatum geändert werden, sofern ein alternatives Datum und eine alternative Uhrzeit verfügbar sind. Für eine solche Umbuchung kann eine Verwaltungsgebühr von £ 25 erhoben werden.

b) Buchungen für fünf bis zwölf Passagiere können mit einer Frist von vierzehn Tagen vor dem Reisedatum geändert werden, sofern eine alternative Zeit und ein alternatives Datum verfügbar sind. Für eine solche Umbuchung kann eine Verwaltungsgebühr von £ 25 erhoben werden.

c) Änderungen können nicht innerhalb von 72 Stunden vor dem geplanten Abflug vorgenommen werden.

 

4.4 Besondere Ereignisse

a) Für Tickets für Sonderveranstaltungen wie Silvester gelten andere Stornierungsfristen als für normale Erlebnisse. Solche Details werden zum Zeitpunkt der Buchung bekannt gegeben und erscheinen auf unserer Website.

 

5. Verdacht auf Schwarzfahren und Fahrscheinmanipulationen

5.1 Wenn wir der Meinung sind, dass Sie eine Fahrkarte zu unserem Betrug benutzt haben oder zu benutzen versucht haben, können wir die Fahrkarte ohne jegliche Haftung stornieren. Wenn wir ausreichende Gründe für die Annahme haben, dass Sie versucht haben, uns zu betrügen, können wir rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

5.2 Ihre Fahrkarte ist ungültig, wenn wir glauben, dass sie absichtlich manipuliert wurde oder wenn sie so beschädigt ist, dass sie nicht mehr gelesen werden kann. Bei Verdacht auf Manipulation wird die Fahrkarte nicht ersetzt, und Sie müssen sie auf Aufforderung eines unserer Mitarbeiter zurückgeben.

 

6. Zugang

6.1 Zur Vermeidung von Unfällen und im Interesse der Gesundheit, der Sicherheit und des Komforts unserer Fahrgäste dürfen Rollstühle den Zugang zu Sicherheits- und Rettungseinrichtungen, Gängen, Treppen oder Durchgängen nicht behindern.

6.2 Mit Ausnahme von Thamesjet müssen Sie, wenn Sie einen Rollstuhl benutzen, über genügend Helfer verfügen, um Ihre Reise sicher antreten zu können, einschließlich des Ein- und Aussteigens aus dem Schiff. Die Besatzung kann aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit keine Passagiere auf unsere Schiffe tragen oder heben.

6.3 Wenn Sie einen Betreuer oder eine andere Begleitperson benötigen, müssen Sie über gültige Fahrkarten für alle Beteiligten verfügen, und alle Fahrgäste müssen in der Lage sein, selbst oder mit Hilfe einer Begleitperson sicher und zügig an Bord zu gehen.

6.4 Mit Ausnahme von Thamesjet können Sie, wenn Sie als blind registriert sind, von einem Blindenhund begleitet werden.

6.5 Mit Ausnahme von Thamesjet können Sie, wenn Sie als gehörlos registriert sind, von einem Hörhund für Gehörlose begleitet werden.

6.6 In Bezug auf Thamesjet-Schiffe müssen alle Passagiere unabhängig voneinander mobil genug sein, um unsere Schiffe betreten und verlassen zu können. Selbst bei ruhigem Wetter kann es während des Ein- und Aussteigens zu Schiffsbewegungen kommen, die ein Verlassen der Anlegestelle zur Folge haben können.

 

6.7 Besichtigungen

a) Nicht alle unsere Schiffe sind für Passagiere im Rollstuhl ausgelegt oder angepasst. Wenn Sie mit einem Ausflugsschiff reisen möchten, müssen Sie möglicherweise auf ein rollstuhlgerechtes Schiff warten.

b) Selbst auf Schiffen, die für den Zugang von Rollstuhlfahrern ausgelegt oder angepasst sind, kann es sein, dass Sie nicht in einem Rollstuhl an einem Tisch sitzen können und dass Sie aus Sicherheitsgründen gebeten werden, von Ihrem Rollstuhl auf einen festen Sitzplatz zu wechseln. Wir haben nur begrenzten Platz für die Unterbringung von Rollstühlen an Bord und können daher nur eine begrenzte Anzahl von Rollstühlen befördern. Es kann sein, dass wir größere oder schwerere elektronische Rollstühle nicht verstauen und befördern können. Um Enttäuschungen zu vermeiden, kontaktieren Sie uns bitte vor der Reise.

 

6.8 Erlebnisse

a) Bitte setzen Sie sich mit unserer Reservierungsabteilung unter 020 77 400 400 in Verbindung, um zu prüfen, ob der Zugang möglich ist.

6.9 Thamesjet

a) Die Schiffe von Thamesjet sind aus Sicherheitsgründen nicht für Fahrgäste in Rollstühlen ausgelegt oder angepasst. Die Passagiere müssen selbständig mobil sein.

b) Die Sitze im Thamesjet sind 37 Zoll breit. Die Sitze sind so ausgelegt, dass zwei Erwachsene darin Platz finden. Wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, bequem mit einem anderen Erwachsenen neben sich zu sitzen, kann Ihnen die Beförderung auf der gewünschten Strecke verweigert werden. Wenn es der Platz und der Zeitplan zulassen, wird Ihnen eine alternative Reise angeboten, was jedoch nicht garantiert werden kann.

 

7. Gepäck, Habseligkeiten und Tiere

7.1 Besichtigungen & Erlebnisse

a) Aus Sicherheitsgründen und im Interesse des Komforts der Fahrgäste müssen wir die Menge und die Art des Gepäcks, einschließlich Kinderwagen und Einkaufswagen, die Sie auf unseren Diensten mitnehmen können, beschränken. Nach Ermessen der Besatzung können Sie die folgenden Gegenstände mitnehmen, sofern sie den Zugang zu Sicherheits- und Rettungseinrichtungen, Gängen, Treppen oder Durchgängen nicht behindern und nicht auf den Sitzen abgelegt werden:

i. Persönliches Gepäck
ii.Kinderwägen und Buggys
iii. Kinderwagen
iv. Fahrräder (außer City Cruises York)
v. Andere Gegenstände, sofern sie keine Gefahr für andere Personen darstellen

b) Andere Tiere als Blinden- oder Hörhunde sind auf unseren Ausflugs- und Erlebnisschiffen nicht zugelassen.

 

7.2 Thamesjet

a) Aus Sicherheitsgründen und im Interesse des Komforts der Passagiere sind an Bord der Thamesjet-Schiffe nur kleine Handgepäckstücke erlaubt. Nach Ermessen des Personals und auf eigene Gefahr können größere Gegenstände an Land gelassen werden, um am Ende der Reise abgeholt zu werden.

b) Wir bedauern, dass wir aus Sicherheitsgründen keine Tiere, einschließlich Blinden- und Hörhunde, an Bord nehmen können. Blinden- und Hörhunde können mit ausdrücklicher Genehmigung und nach vorheriger Ankündigung auf die Einstiegsplattform gelassen werden.

7.3 Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung von Gepäck einzuschränken, wenn ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht, und Ihnen die Erlaubnis zu verweigern, überhaupt einen Gegenstand auf ein Schiff mitzunehmen.

7.4 Sie dürfen keine gefährlichen oder entzündlichen Stoffe mit an Bord nehmen

 

8. Fundsachen

8.1 Wir gehen mit verlorenen Gegenständen in Übereinstimmung mit unseren Verfahren für Fundsachen um, die auf Anfrage eingesehen werden können.

8.2 Wenn Sie unbeaufsichtigte Gegenstände auf unseren Schiffen oder in unseren Einrichtungen finden, berühren Sie diese nicht, sondern alarmieren Sie bitte sofort ein Besatzungsmitglied.

8.3 Wenn wir der Meinung sind, dass unbeaufsichtigtes Eigentum eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, kann die Polizei oder ein Sicherheitsdienst hinzugezogen und der Gegenstand/die Gegenstände zerstört werden.

8.4 Wir sind nicht verantwortlich für Verzögerungen bei der Rückgabe von Eigentum, das auf unseren Schiffen zurückgelassen wurde.

8.5 Es liegt in Ihrer Verantwortung, verlorene Gegenstände abzuholen. Wenn Sie darum bitten, dass solche Gegenstände an Sie geschickt werden, und wir zustimmen, solche Vorkehrungen zu treffen, geschieht dies unter der Bedingung, dass Sie im Voraus für alle anfallenden Kosten verantwortlich sind.

 

9. Fotografie

9.1 Von Zeit zu Zeit werden Thamesjet/City Cruises/City Cruises Poole/City Cruises York oder andere autorisierte Parteien Foto- und/oder Videoaufnahmen und/oder andere Formen der Überwachung auf oder in der Nähe der Schiffe durchführen, auf denen Besucher zu sehen sein können. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir oder ein von uns beauftragter Dritter diese Bilder jederzeit jetzt oder in Zukunft verwenden dürfen. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass das Urheberrecht und das geistige Eigentum an diesen Bildern bei Thamesjet/City Cruises/City Cruises Poole/ City Cruises York oder einem bevollmächtigten Dritten verbleibt.

 

10.Gesundheit und Sicherheit

10.1 Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer müssen Sie den Anweisungen unserer Besatzung beim Ein- und Aussteigen oder an Bord eines unserer Schiffe Folge leisten. Anweisungen oder Ratschläge, die in den Sicherheitshinweisen an Bord enthalten sind, sollten befolgt werden.

10.2 Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie auf unseren Schiffen oder in den von uns kontrollierten oder genutzten Einrichtungen nicht rauchen (außer in ausgewiesenen Raucherbereichen).

10.3 Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie auf unseren Schiffen oder in den von uns kontrollierten oder genutzten Einrichtungen keine Rollschuhe, Rollerblades, Hoverboards, Skateboards oder ähnliche Geräte benutzen.

10.4 Die Fahrgäste sollten sich selbst als medizinisch ausreichend fit betrachten, um eine Reise zu unternehmen, für die sie einen Fahrschein haben. Im Zweifelsfall sollten potenzielle Fahrgäste vor der Buchung ärztlichen Rat einholen.

10.5 Auf einigen Schiffen sind Tische und Stühle fest installiert und können nicht bewegt werden. Größere oder weniger mobile Passagiere haben möglicherweise keinen Zugang zu solchen Sitzgelegenheiten. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung oder dem Einsteigen.

 

10.6 Thamesjet

a) Wasserdichte Jacken und Schwimmwesten werden den Passagieren zur Verfügung gestellt. Das Tragen von Schwimmwesten ist obligatorisch. Diese sind Eigentum von City Cruises Plc. und müssen am Ende der Reise zurückgegeben werden. Sollten die Schwimmwesten manuell aufgeblasen und/oder beschädigt werden, ohne dass ein Notfall vorliegt, wird eine Gebühr von £50 pro Weste auf den Namen des Hauptbuchenden erhoben.

b) Thamesjet kann nicht für die Wetterbedingungen während der Fahrt verantwortlich gemacht werden. Bitte kleiden Sie sich den Bedingungen entsprechend und bedenken Sie, dass es auf dem Fluss oft kühler ist als an der Küste. Flache Schuhe werden empfohlen. Schuhe mit hohen Absätzen oder anderes Schuhwerk, das das Boot beschädigen könnte, sind an Bord nicht erlaubt.

c) Aus Sicherheitsgründen beträgt die Mindestgröße für die Fahrt mit Thamesjet 135 cm. Die Anordnung der Sitze auf Thamesjet liegt im alleinigen Ermessen des Kapitäns, und für die Vordersitze müssen die Passagiere aufgrund eines größeren Abstands zwischen Sitz und Handlauf deutlich über der Mindesthöhe liegen.

d) Alle Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

e) Der Verzehr von Speisen und Getränken an Bord von Thamesjet ist nicht gestattet.

f) Die Passagiere sollten sich selbst für ausreichend gesund halten, um diese Hochgeschwindigkeitsfahrt zu unternehmen, und im Zweifelsfall vor der Buchung ärztlichen Rat einholen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, wird Thamesjet nicht für Personen empfohlen, die an Rücken- oder anderen Knochenleiden, Epilepsie, Schwindel, Diabetes, Angina oder Herzleiden leiden. Werdende Mütter sollten in jeder Phase der Schwangerschaft nicht reisen.

 

11. Führen Sie

11.1 Der Kapitän kann die Beförderung von Passagieren verweigern oder einen Passagier anweisen, von Bord zu gehen, wenn das Verhalten dieses Passagiers geeignet ist, die anderen Passagiere zu belästigen oder zu beleidigen oder die Sicherheit des Passagiers, anderer Passagiere, der Besatzung oder des Schiffes zu gefährden.

 

12. Haftung und Verjährung

12.1 Unsere Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, die sich aus unserer Fahrlässigkeit ergeben, übersteigt nicht die Grenzen des Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen von 1976 und SI 1998 Nr. 1258 Absatz 4(b) und 7(e) (LLMC 1976).

12.2 Wir haften nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung von Personen oder deren Eigentum beim Ein- oder Ausschiffen oder während der Reise, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung wird durch die Fahrlässigkeit der Besatzung (einschließlich des Kapitäns) an Bord des Schiffes verursacht.

12.3 Den Passagieren wird empfohlen, ihre Wertsachen und ihr Eigentum an Bord auf das zu beschränken, was sie sicher tragen können. Der gesamte persönliche Besitz liegt in der Verantwortung des Passagiers und muss stets bei ihm verbleiben.

12.4 Unsere Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum übersteigt nicht die in Übereinstimmung mit dem LLMC 1976 festgelegte Grenze.

12.5 Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich entgangenem Gewinn.

12.6 Für den Fall, dass das LLMC 1976 nicht anwendbar ist, werden die Haftungsbeschränkungen gemäß dem Athener Übereinkommen von 1974 vertraglich in diesen Vertrag aufgenommen.

12.7 In dem Maße, in dem das LLMC 1976 Anwendung findet:

a) Unsere Haftung für Tod oder Körperverletzung oder Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Wertgegenständen, die auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung beschränkt;

b) Wir haben Anspruch auf alle Beschränkungen, Rechte und Immunitäten, die durch das LLMC 1976 gewährt werden; und

c) Jeder von uns zu zahlende Schadenersatz bis zu den Höchstbeträgen des LLMC 1976 wird im Verhältnis zu einem etwaigen Mitverschulden des Fahrgastes und um den maximalen Selbstbehalt (falls zutreffend), der im LLMC 1976 festgelegt ist, reduziert.

12.8 City Cruises haftet nicht für die Unterbrechung von Dienstleistungen, die auf Anweisung Dritter, insbesondere der MCA, der PLA und etwaiger Notdienste, erbracht werden.

12.9 City Cruises kann nicht für Annullierungen oder Verspätungen oder andere Verluste verantwortlich gemacht werden, die sich aus Wetterbedingungen, Gezeiten, höherer Gewalt, Streiks, Terrorismus, Handlungen Dritter oder anderen Angelegenheiten ergeben, die außerhalb der Kontrolle von City Cruises liegen.

12.10 Wir behalten uns das Recht vor, bei Bedarf und ohne Vorankündigung die Fahrpläne zu ändern oder die Schiffe aus Sicherheitsgründen umzuleiten oder sie vom Anlaufen einer Anlegestelle abzuhalten. Auch wenn solche Maßnahmen nur ausnahmsweise erfolgen, garantieren wir nicht, dass alle Dienste gemäß den veröffentlichten Fahrplänen oder überhaupt durchgeführt werden.

 

13. Reklamationen

13.1 Beschwerden von Fahrgästen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach der Veranstaltung schriftlich an The Reservations Manager, City Cruises Plc, Unit 6, 1 Mill Street, Scotts Sufference Wharf, London, SE1 2DF, England zu richten.

 

14 Recht & Gerichtsbarkeit

14.1 Im Falle von Streitigkeiten oder Ansprüchen zwischen City Cruises und einem oder mehreren Passagieren, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, vereinbaren die Parteien, dass solche Streitigkeiten nach englischem Recht entschieden werden.

14.2 Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten von den englischen Gerichten entschieden werden sollen, die die ausschließliche Zuständigkeit haben sollen.